In NRW hat das Gesundheitsamt Olpe zur Frage Stellung genommen, ob bei einem Wechsel der Einrichtung die Frist zur Neuaufnahme gilt (sofortiger Nachweis des Masern-Immunitätsstatus) oder die verlängerte Frist (damals noch der 31.07.2021).
Außerdem hat der Landesdatenschutz datenschutzrechtliche Informationen über die Umsetzung des Masernschutzgesetzes veröffentlicht (ab Seite 11)