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Bayern

Am 19.02.2020 verschickte das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Schreiben über die Regierungen an alle Gesundheitsämter, ans Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, ans Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ans Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Daraus resultierte dann ein Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Dieses wurde Ende September 2020 noch einmal geändert.

Hier ein Antwortschreiben des bayerischen Landesdatenschutzes mit einem Vergleich zur Stellungnahme des sächsischen Ladesdatenschutzes vom 26.04.2021.

Hier der Bericht des Landesdatenschutzes zum Masernschutzgesetz (ab S. 141) vom 25.05.2021: